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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Armin Knorr Immobilien
Armin Knorr Land & Forst
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Armin Knorr Immobilien / Armin Knorr Land & Forst

  1. Die Provision aus der Kaufsumme entsteht und ist fällig bei Abschluss des Vertrages. Die Pflicht zur Provisionszahlung entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne den Makler direkt oder durch Dritte zum Abschluss gekommen ist, wenn die Übertragung eines Verfügungsrechts an einem Grundstück in anderer Rechtsform als durch Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein vertragliches oder gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben. Die ortsübliche Maklercourtage ist ferner zu zahlen, wenn mit einem vom Makler nachgewiesenen Auftraggeber innerhalb von 2 Jahren ein anderes Grundstücksgeschäft abgeschlossen werden sollte.
  2. Der Zahlungsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung oder sich aus einem anderen Grund als rechtsungültig erweist, den einer der Auftraggeber zu vertreten hat.
  3. Dem Makler muss von einem Vertragsabschluss nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objektes, der Vertragspartner und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden.
  4. Wird statt des Kaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist hierfür nach Abschluss des Vertrages eine ortsübliche Provision zu zahlen. Sofern innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Abschluss des vorgenannten Rechtsgeschäftes mit dem vom Makler genannten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, entsteht eine Verpflichtung zur Zahlung einer für den Kaufvertrag ortsüblichen Maklerprovision. Erwirbt ein vom Makler nachgewiesener Mieter/Pächter innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Miet-/Pachtvertrages das Objekt, verpflichtet dies ebenfalls zur Zahlung einer Maklerprovision. In diesem Fall kann die bereits vorher bezahlte Provision in Anrechnung gebracht werden. (Hierzu siehe auch Ziffer 8). Die Pflichten des Maklers ergeben sich aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag, dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung und dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch dann in ihrer Fassung gültig, falls einzelne Teile davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ändern, dass dem von den Geschäftsbedingungen gewollten Zweck entsprochen wird.
  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand der Armin Knorr Land & Forst ist der Firmensitz.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand der Armin Knorr Immobilien ist der Firmensitz.
  8. Die Courtagesätze sind abhängig vom Objekt und des erteilten Auftrages und sind in den Geschäftsräumen des Maklers einzusehen. Sie werden in einem Angebot dargestellt bzw. in gesonderten Verhandlungen festgelegt. Sollte nicht ausdrücklich eine andere Provisionsvereinbarung getroffen worden sein, beträgt die Maklercourtage z. Zt. 7% des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist vom Käufer zu zahlen. Bei einer privaten Vermietung beträgt die Provision, falls nichts anderes vereinbart wurde, zwei Monatsmieten (netto - kalt) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist vom Vermieter zu zahlen. Bei einer gewerblichen Vermietung beträgt die Provision, falls nichts anderes vereinbart wurde, drei Monatsmieten (netto - kalt) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist vom Mieter zu zahlen. Bei einer privaten oder gewerblichen Verpachtung (Landwirtschaft) ist die Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Pächter zu tragen.
  9. Sämtliche Angaben zu unseren Angeboten sind Eigentümer-/Verkäuferangaben und werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit abgegeben. Ein Haftungsanspruch ist somit ausgeschlossen.
  10. Eine Verbraucherwiderrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen - Informationspflicht nach § 312d Abs. 1 BGB i. V. Art. 246a § 2 Abs. 2 S. 2 EGBGB - haben Sie vor Aushändigung dieses Exposees erhalten. Sie haben gem. §357 Abs. 8 und § 356 Abs. 4 BGB schriftlich auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet bzw. die 14-Tage-Frist ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Tag der Zusendung der Widerrufsbelehrung) verstreichen lassen.
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